§57a “Pickerl” Überprüfung
Die Autoböhm §57a „Pickerl“ Überprüfung – kompetent und günstig.
Die „Pickerl“-Überprüfung nach dem §57a des Kraftfahrgesetzes ist gesetzliche vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug anhand unserer Checkliste durch und geben Ihnen, falls notwendig, einen Kostenvoranschlag für etwaige Reparaturen.
- Schnelle Terminvergabe
- Persönliche Beratung durch KFZ-Meister Martin Kapeller
- Sicherstellung der Vekehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs
- Keine versteckten Kosten