§57a Pickerl Überprüfung

Die Autoböhm §57a „Pickerl“ Überprüfung – kompetent und günstig.

Die „Pickerl“-Überprüfung nach dem §57a des Kraftfahrgesetzes ist gesetzliche vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug anhand unserer Checkliste durch und geben Ihnen, falls notwendig, einen Kostenvoranschlag für etwaige Reparaturen.

  • Schnelle Terminvergabe
  • Persönliche Beratung durch KFZ-Meister Martin Kapeller
  • Sicherstellung der Vekehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs
  • Keine versteckten Kosten